Richtig vererben

Nachlass clever regeln

Das Erbe rechtzeitig zu regeln, ist so klug wie beruhigend. Nachlass-Managerin Nicole Helms aus Hamburg gibt dafür wertvolle Tipps.
Zur Nachlass-Regelung gehört auch, die Erben über alle Werte zu informieren. Dazu gehören auch motorisierte Schätzchen, die vielleicht etwas vergessen in Nachbars Scheune stehen. 
Zur Nachlass-Regelung gehört auch, die Erben über alle Werte zu informieren. Dazu gehören auch motorisierte Schätzchen, die vielleicht etwas vergessen in Nachbars Scheune stehen. 
Foto: Pixabay

Vermögensübersicht erstellen

Bevor es an die Nachlassregelung geht, gilt es als Erstes, eine umfassende Vermögensübersicht zu erstellen. Die Frage dabei lautet: Welche Werte sind überhaupt vorhanden? „Es kommt vor, dass Menschen an bestimmte Werte, über die sie verfügen, zunächst gar nicht denken“, berichtet die ausgebildete Nachlasspflegerin und Betriebswirtin Nicole Helms aus ihrer Erfahrung.

Immobilien oder das Guthaben auf den Konten sind zwar meist im Blick. Doch für Erben ist es durchaus auch wichtig zu erfahren, ob zum Beispiel darüber hinaus Aktiendepots vorhanden sind. Oder ob ein motorisiertes Schätzchen in Form eines historischen Fahrzeugs irgendwo in einer Scheune steht. Für die Erblasser gilt: Lassen Sie es Ihre Erben wissen! Auch Kunstgegenstände wie Gemälde können manchmal enorme Werte haben.

Familienfrieden erhalten

Nicole Helms Tipp: „Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft wird es weniger oder keinen Streit nach dem Tod des Erblassers geben, wenn eine detaillierte Vermögensübersicht vorliegt.“

Um den Familienfrieden zu wahren, ist es sinnvoll, über den Nachlass bereits zu Lebzeiten ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten zu führen. Dabei sollte es um die Wünsche des Erblassers gehen – und auch darum, ob die Erben dies so möchten.

"Dinge rechtzeitig zu klären und mit allen Beteiligten zu reden, kann unangenehm sein. Doch ein solches Gespräch sorgt oft dafür, dass der Familienfrieden erhalten bleibt", sagt Nachlass-Pflegerin Nicole Helms. Foto: privat

Nachlassverzeichnis

Weiterer Vorteil einer Vermögensübersicht: „Beantragen die Hinterbliebenen bei Gericht einen Erbschein, benötigen sie dafür ein Nachlassverzeichnis“, erläutert Nicole Helms. „Darin müssen alle Werte zum Todeszeitpunkt erfasst sein. Liegt eine Vermögensübersicht vor, ist ein solches Nachlassverzeichnis deutlich einfacher zu erstellen.“

Personen, die einen Pflichtteil erben, können zudem ein Nachlassverzeichnis anfordern. Die übrigen Erben sind dann verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen.

Übrigens: Auch offene Kredite oder bestehende Forderungen Dritter sollten in der Vermögensübersicht bzw. in dem Nachlassverzeichnis aufgelistet sein. Denn auch das übernehmen die Erbberechtigten im Falle einer Erbschaft.

Steuerfreie Übertragung auf die nächste Generation

Ist erst einmal eine Vermögensübersicht erstellt, kann es an die Verteilung des Erbes gehen. Die Frage der Fragen lautet dann: Wer soll was nach dem Tode des Erblassers bekommen?

Nun tun sich manche Menschen schwer damit, ihr Eigentum frühzeitig an die Nachkommen zu übergeben. Doch: „Was man zu Lebzeiten regeln kann, sollte man zu Lebzeiten regeln“, rät die Expertin. „Sprechen Sie daher mit Ihren Kindern oder mit den Personen, die Sie bedenken möchten, über das Erbe! Reden erleichtert vieles.“

Mitunter lassen sich dann auch schon im Vorfeld sinnvolle Maßnahmen treffen. Wenn Kinder zum Beispiel ein Haus, das sie später erben werden, in jedem Fall gern behalten möchten, könnte man über eine Schenkung schon zu Lebzeiten nachdenken.

  • Nachlass rechtzeitig regeln
  • Im Vorfeld mit allen Erben sprechen
  • Unterlagen stets aktuell halten
  • Wertvolle Tipps von ausgebildeter Nachlass-Pflegerin

Erbschaftssteuer sparen

Der Vorteil: Die Nachkommen können dadurch Erbschaftssteuer sparen. „Jedes Elternteil kann 400.000 Euro an die Kinder steuerfrei übertragen – und zwar alle zehn Jahre, so lautet die derzeitige Regelung“, sagt Nicole Helms. „Leben beide Elternteile noch, sind das 800.000 Euro pro Dekade!“

Nicole Helms Tipp: „Eine solche frühzeitige Übertragung kann bei steigenden Immobilienpreisen durchaus überlegenswert sein.“ Denn: Bei einer Erbschaft beträgt der Steuerfreibetrag pro Kind zurzeit insgesamt 400.000 Euro. Werte, die darüber hinaus gehen, unterliegen der Erbschaftssteuer.

Streit nach einer Schenkung

Doch was ist, wenn es nach dem Überschreiben zu einem Streit oder starken Zerwürfnis zwischen Vererbenden und Erben kommt?

Gut zu wissen: Der Erblasser kann in den Schenkungs-Vertrag alles aufnehmen, was ihm wichtig ist. Bei einer frühzeitigen Weitergabe einer Immobilie an die Kinder kann zum Beispiel ein Nießbrauch und ein lebenslanges Wohnrecht des Schenkenden festgelegt werden.

Zudem lässt sich die Schenkung an bestimmte Gegenleistungen knüpfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Konzepte stets von Steuerberater und Rechtsanwalt geprüft werden.

Nicole Helms Tipp: „Es empfiehlt sich zudem, solche Verträge grundsätzlich notariell abzusichern. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern.“

Stiftungen

Vermögen kann zudem in eine Stiftung überführt werden. „Man könnte beispielsweise eine Familienstiftung gründen, bei der als zukünftiger Zweck so etwas wie die Zahlung der Pflege des Erblassers festgelegt wird – oder die Ausbildung der Enkelkinder“, erklärt Nicole Helms, die auch als Immobilienmaklerin und -verwalterin tätig ist. „Es können also durchaus verschiedene Stiftungszwecke definiert werden.“

Digitaler Nachlass

Zu einem perfekt organisierten Nachlass gehört auch ein gut geordneter digitaler Nachlass. Von Social-Media-Accounts mit Sprachnachrichten, YouTube-Videos, Facebook-Posts bis hin zu Onlinebanking oder E-Mail-Postfach: Der zukünftige Erblasser sollte zu Lebzeiten seine Account-Daten auflisten, sowohl in Geldangelegenheiten als auch bezüglich sozialer Netzwerke.

Wichtig: Diese Daten gilt es stets zu pflegen – und auf dem neuesten Stand zu halten.

Nicole Helms Tipp: „Das geht am Einfachsten in digitaler Form. Und nicht vergessen, den Erbenden mitzuteilen, wo sie im Todesfall diese Daten finden!“

Nachlasspflegerin: „Betroffenen Raum für ihre Trauer geben“

Warum hat sich Nicole Helms entschieden, Nachlass-Pflegerin zu werden? „Ich empfinde es als etwas Schönes und Sinnvolles, Menschen nach dem Ableben einer Person bei all den Aufgaben, die dann erledigt werden müssen, zu unterstützen“, beschreibt Nicole Helms ihre Motivation für die Ausbildung zur Nachlassmanagerin. „Und ihnen dadurch mehr Raum und Zeit für ihre Trauer geben zu können.“

Ihre Erfahrung ist: „Es ist gut, wenn die Hinterbliebenen Herz und Kopf freihaben für ihre Trauer und sich in dieser Situation nicht um eine Vielzahl von administrativen Dingen kümmern müssen.“

Alles oder auch nur einen Teil davon an eine fachkundige, neutrale Person abzugeben, kann eine enorme Erleichterung für die Betroffenen sein – das war Nicole Helms Idee, die 2022 zur Gründung ihres Unternehmens in Hamburg führte.

Also sichtet sie seither Unterlagen, übernimmt die Kommunikation etwa mit Versicherungen oder Behörden, unterstützt bei der Übergabe und dem Verkauf von Mietimmobilien, dem Auflösen des Nachlasses oder steht sogar bei der Erbschaftssteuererklärung den Betroffenen zur Seite.

Immobilien-Nachlass

Selbstverständlich kann auch eine Nachbarin oder der beste Freund eine gute Hilfe sein, wenn es darum geht, den Nachlass zu ordnen. Wer das lieber selber machen möchte, der findet dafür bei der Hanseatin ebenfalls kompetente Unterstützung. Denn es ist dabei eine Reihe von Dingen zu bedenken.

Umfangreiches Netzwerk

Um bei der Nachlassregelung das beste Ergebnis für ihre Kundinnen und Kunden zu erreichen, arbeitet Nicole Helms mit einem Netzwerk von Spezialisten zusammen. Darunter sind u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater, Vermögensberater, Kunstexperten, Immobilienmakler, Bestatter, Wirtschaftsmediatoren. So ist es möglich, dass sie Betroffene in vielerlei Hinsicht entlasten kann.

• Nachlass-Pflegerin Nicole Helms ist Gründerin von nachlass-management-hamburg.de. Die Idee für diesen Service kam ihr, weil sie im persönlichen Umfeld erfahren hat, wie hoch der Informationsbedarf bei den Menschen bezüglich des Nachlass-Managements ist.

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