Nachlassverzeichnis
Weiterer Vorteil einer Vermögensübersicht: „Beantragen die Hinterbliebenen bei Gericht einen Erbschein, benötigen sie dafür ein Nachlassverzeichnis“, erläutert Nicole Helms. „Darin müssen alle Werte zum Todeszeitpunkt erfasst sein. Liegt eine Vermögensübersicht vor, ist ein solches Nachlassverzeichnis deutlich einfacher zu erstellen.“
Personen, die einen Pflichtteil erben, können zudem ein Nachlassverzeichnis anfordern. Die übrigen Erben sind dann verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen.
Übrigens: Auch offene Kredite oder bestehende Forderungen Dritter sollten in der Vermögensübersicht bzw. in dem Nachlassverzeichnis aufgelistet sein. Denn auch das übernehmen die Erbberechtigten im Falle einer Erbschaft.
Steuerfreie Übertragung auf die nächste Generation
Ist erst einmal eine Vermögensübersicht erstellt, kann es an die Verteilung des Erbes gehen. Die Frage der Fragen lautet dann: Wer soll was nach dem Tode des Erblassers bekommen?
Nun tun sich manche Menschen schwer damit, ihr Eigentum frühzeitig an die Nachkommen zu übergeben. Doch: „Was man zu Lebzeiten regeln kann, sollte man zu Lebzeiten regeln“, rät die Expertin. „Sprechen Sie daher mit Ihren Kindern oder mit den Personen, die Sie bedenken möchten, über das Erbe! Reden erleichtert vieles.“
Mitunter lassen sich dann auch schon im Vorfeld sinnvolle Maßnahmen treffen. Wenn Kinder zum Beispiel ein Haus, das sie später erben werden, in jedem Fall gern behalten möchten, könnte man über eine Schenkung schon zu Lebzeiten nachdenken.
- Nachlass rechtzeitig regeln
- Im Vorfeld mit allen Erben sprechen
- Unterlagen stets aktuell halten
- Wertvolle Tipps von ausgebildeter Nachlass-Pflegerin
Erbschaftssteuer sparen
Der Vorteil: Die Nachkommen können dadurch Erbschaftssteuer sparen. „Jedes Elternteil kann 400.000 Euro an die Kinder steuerfrei übertragen – und zwar alle zehn Jahre, so lautet die derzeitige Regelung“, sagt Nicole Helms. „Leben beide Elternteile noch, sind das 800.000 Euro pro Dekade!“
Nicole Helms Tipp: „Eine solche frühzeitige Übertragung kann bei steigenden Immobilienpreisen durchaus überlegenswert sein.“ Denn: Bei einer Erbschaft beträgt der Steuerfreibetrag pro Kind zurzeit insgesamt 400.000 Euro. Werte, die darüber hinaus gehen, unterliegen der Erbschaftssteuer.
Streit nach einer Schenkung
Doch was ist, wenn es nach dem Überschreiben zu einem Streit oder starken Zerwürfnis zwischen Vererbenden und Erben kommt?
Gut zu wissen: Der Erblasser kann in den Schenkungs-Vertrag alles aufnehmen, was ihm wichtig ist. Bei einer frühzeitigen Weitergabe einer Immobilie an die Kinder kann zum Beispiel ein Nießbrauch und ein lebenslanges Wohnrecht des Schenkenden festgelegt werden.
Zudem lässt sich die Schenkung an bestimmte Gegenleistungen knüpfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Konzepte stets von Steuerberater und Rechtsanwalt geprüft werden.
Nicole Helms Tipp: „Es empfiehlt sich zudem, solche Verträge grundsätzlich notariell abzusichern. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern.“